cif,c. i. f. [t̮sɪf; Abk. von engl.cost, insurance, freight]:
Abk. für eine Rechtsklausel im Überseehandelsgeschäft, wonach im Warenpreis Verladekosten, Versicherung u. Fracht bis zum Bestimmungshafen enthalten sind.
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cif, c. i. f. [tsɪf] [Abk. von engl. cost, insurance, freight]: Abk. für eine Rechtsklausel im Überseehandelsgeschäft, wonach im Warenpreis Verladekosten, Versicherung u. Fracht bis zum Bestimmungshafen enthalten sind.